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Kaskoschutz.
Glasbruch kann über die Teilkasko abgesichert sein. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag den Schaden einschließt und welche Selbstbeteiligung gilt.
Glasschaden, Versicherung und Kosten
Die Antwort steht in Ihrem Vertrag. Wir helfen Ihnen, die richtigen Fragen zu klären, damit Deckung, Freigabe und möglicher Eigenanteil vor der Beauftragung verständlich sind.
Erst die Fragen.
Dann der Auftrag.
Ihre Ausgangslage
Eine Reparatur und ein Scheibentausch können unterschiedlich geregelt sein. Entscheidend sind Ihr Tarif und die Freigabe für den konkreten Schaden.
Glasbruch kann über die Teilkasko abgesichert sein. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag den Schaden einschließt und welche Selbstbeteiligung gilt.
Hier können Vorgaben zur Werkstattwahl und Abwicklung gelten. Holen Sie die erforderliche Zustimmung ein, bevor Sie einen Auftrag erteilen.
Ohne passende Versicherungsdeckung besprechen wir die Kosten individuell. Dafür müssen Schaden, Fahrzeug und benötigte Leistung geklärt sein.
Allgemeine Orientierung zu Kaskoschutz und Werkstattbindung: ADAC zur Schadensabwicklung (öffnet in neuem Tab). Maßgeblich bleibt Ihr Vertrag.
Vor dem Anruf beim Versicherer
Notieren Sie die Auskunft und lassen Sie sich eine vorhandene Schadennummer geben. So lässt sich die weitere Abwicklung zuordnen.
Den gesamten Ablauf ansehenFragen Sie nach den Bedingungen für Reparatur und Austausch.
Lassen Sie eine Werkstattbindung und die nötige Freigabe bestätigen.
Ein möglicher Verzicht bei Reparatur kann an Bedingungen geknüpft sein.
Klären Sie, welche Unterlagen und Zustimmungen benötigt werden.
Unterlagen griffbereit
Die direkte Abrechnung mit der Versicherung ist nach Deckungsprüfung und Freigabe möglich. Eine pauschale Kostenübernahme können wir daraus nicht ableiten.
Versicherer, Versicherungsnummer und, sofern vorhanden, die Schadennummer.
Fahrzeugschein sowie Angaben zur Ausstattung der Frontscheibe.
Vorgaben bei Leasing oder Werkstattbindung und die Auskunft zur Selbstbeteiligung.
Fahrzeug, Versicherung und Freigaben auf einer Seite. Für die erste Anfrage müssen Sie noch nicht alles zur Hand haben.
Checkliste herunterladen PDF · 1 SeiteGut zu wissen
Das lässt sich nicht pauschal zusagen. Ob Ihr Versicherer auf eine Selbstbeteiligung verzichtet, hängt vom Tarif und gegebenenfalls von weiteren Bedingungen ab. Klären Sie das vor der Beauftragung mit Ihrem Versicherer.
Der Aufwand hängt unter anderem vom Schaden, vom Fahrzeug, von der Scheibe und ihrer Ausstattung ab. Wir besprechen den konkreten Umfang und die Kosten mit Ihnen, bevor Sie den Auftrag erteilen.
Ja. Sie können den Schaden bereits schildern, während Unterlagen noch fehlen. Vor der Beauftragung müssen jedoch die Kosten sowie erforderliche Versicherungs- und Leasingfreigaben geklärt sein.
Lassen Sie uns die Fragen sortieren
Versicherungsdaten müssen für das erste Gespräch noch nicht vollständig sein. Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung Ihres Schadens.